Allgemeine Reisebedingungen. ( AGB)
1. Abschluss des Reisevertrages.
Der Reisevertrag kann schriftlich, mündlich, per Fax oder Telefon abgeschlossen werden.
2. Bezahlung.
Beim Abschluss des Reisevertrages zahlt der Kunde 10 % vom Reisepreis pro Person. Danach kriegt der Kunde eine Reisebestätigung in Form einer Rechnung. Der Reisepreis muss spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt erfolgen. Bei nicht eingegangener Zahlung behalten wir das Vorrecht den Reisevertrag zu kündigen.
3. Rücktritt und Umbuchung.
Vor Reisebeginn kann der Kunde von seiner Reise zurücktreten. In diesem Falle zahlt der Kunde in der Regel folgende Stornogebühren :
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
30. bis 15. Tage vor Reisebeginn 25 – 35 % des Reisepreises
14. bis 7. Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
6. bis 2. Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab 2. Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Die Stornogebühren können je nach Veranstalter oder Fluggesellschaft abweichen.
Die Kosten für Rücktritt oder Umbuchung müssen sofort bezahlt werden.
4.Nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird Express Reise sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der Ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Die Haftung.
Für Leistungen, bei denen wir nur als Vermittler auftreten, haftet der Veranstalter, der die Reise organisiert. Den Veranstalter entnehmen Sie aus unserer Rechnung. Die allgemeinen Haftungsbedingungen der verschiedenen Veranstalter können Sie auf Wunsch bei uns anfordern.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende keine Ansprüche geltend machen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Express Reise als auch der Reisende den
Vertrag kündigen. Bei Kündigung kann Express Reise für erbrachte
oder noch zu Erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Weiterhin ist Express Reise verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, der Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisendem zur Last..
7.Rücktritt und Kündigung durch Express Reise.
Express Reise kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Express Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Express Reisen, so behält Express Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der Express Reisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Express Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Express Reisen den Kunden davon zu unterrichten.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Express Reisen deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass Express Reisen im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Express Reisen besteht jedoch nur, wenn Express Reisen die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn Express Reisen die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, so fern er von einem Ersatzangebot von Express Reisen keinen Gebrauch macht.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder den Vertretungen von Express Reisen, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind, zur Kenntnis zu geben. Reiseleitung bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist, jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Express Reisen anzuerkennen. Bei Reisegepäck sind Verluste oder Beschädigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Leistungs- und Preisänderungen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Express Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Express Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen . Gegebenenfalls wird Express Reisen dem Kunden kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Express Reisen den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Express Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Express Reisen über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
Der Reisende trägt die volle Verantwortung für Pass und Visa Formalieteten. Der Preis für Visum ist nicht im Preis der Reise berechnet.
Express Reise steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so das der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Express Reise den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
11. Versicherung.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kurorganisationen in unseren Zielgebieten in der Regel keine Rückvergütungen vornehmen. Daher empfehlen wir dem Reisenden eine Reiserücktrittsversicherung zu abschlissen für den Fall einer Stornierung der geplanter Reise. Es ist auch eine Gepäckversicherung und eine Auslands Reise - Krankenversicherung
empfehlenswert.
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Hamburg, Düsseldorf,Fankfurt nach Moskau ab 67 € zzgl. Tax
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