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Reiseservice - Reiseversicherung |
Reiserücktritt
Reiserücktritts-Versicherung
Krankheit — der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise
Sie freuen sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub? Dann sichern Sie ihn unbedingt ab, denn leider kommt nicht selten etwas dazwischen. Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen unsere Reiserücktritts-Versicherung eintritt und Sie und Ihre Familie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
Sorgen Sie vor, damit Ihr Urlaub nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist.
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod;
- schwerer Unfallverletzung;
- unerwarteter schwerer Erkrankung;
- Schwangerschaft;
- Impfunverträglichkeit;
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
- Schaden am Eigentum;
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes;
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung;
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst;
Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).
Weiter leistet die ERV Entschädigung bei
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
- nicht genutzten Reiseleistungen;
- verlängertem Aufenthalt;
- Unterbrechung der Rundreise;
- Elementarereignissen während der Reise.
Ergänzung der versicherten Ereignisse in der Reiserücktritts-Versicherung
Stornierung wegen Kurzarbeit
- Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen Ihren Urlaub buchen können, hat sich die ERV entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung zu erweitern: Wir haben Kurzarbeit als Rücktrittsgrund bis bis zum 30. Juni 2010 verlängert.
Voraussetzung für die Erstattung sind folgende Kriterien:
- Sie müssen für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sein sowie
- Ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert sein.
Die Absicherung von Kurzarbeit gilt
- für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets (Kurzfrist-Bereich), die bis zum 30. Juni 2010 getätigt werden
- für die entsprechenden Jahres-Versicherungen bei Reisebuchung in diesem Zeitraum.
Vorgehen:
- Einreichung von Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen, Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des Zahlungsnachweises und Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Kurzarbeit sowie das Maß der Verminderung des Vergütungsanspruchs.
Reiserücktrittsversicherung-Topschutz
RRV - Topschutz ab 7 Euro
Optimale Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung für Einmal-Reisen. Ab Buchungstag für Stornierung, verspäteten Reiseantritt oder Reiseabbruch gewappnet!
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod;
- schwerer Unfallverletzung;
- unerwarteter schwerer Erkrankung;
- Schwangerschaft;
- Impfunverträglichkeit;
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
- Schaden am Eigentum;
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes;
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung;
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst;
Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).
Weiter leistet die ERV Entschädigung bei
Jahres-Reiserücktrittsversicherung-Topschutz
Jahres-Reiserücktrittsversicherung-Topschutz ab 33 Euro
Der Jahres-RRV-Topschutz ist die optimale Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, damit Sie ab Buchungstag bei Stornierung, verspätetem Reiseantritt oder Reiseabbruch optimal geschützt sind. Mit der Jahresversicherung der ERV können Sie bereits heute Ihre Reisen von morgen absichern:
- Schon ab 33 Euro sind Sie bei Reiserücktritt ein Jahr lang gegen die vertraglichen Stornokosten Ihrer Reisen abgesichert. Auch bei Tagesausflügen, die mehr als 50 km von Ihrem Zuhause entfernt sind.
- Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen unsere Jahres-Reiserücktritts-Versicherung eintritt und Sie und Ihre Familie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
- Wenn Sie die Reise außerplanmäßig beenden oder z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe verlängern müssen, erhalten Sie u. a. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise.
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod;
- schwerer Unfallverletzung;
- unerwarteter schwerer Erkrankung;
- Schwangerschaft;
- Impfunverträglichkeit;
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
- Schaden am Eigentum;
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes;
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung;
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst;
Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).
Weiter leistet die ERV Entschädigung bei
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
- nicht genutzten Reiseleistungen;
- verlängertem Aufenthalt;
- Unterbrechung der Rundreise;
- Elementarereignissen während der Reise.
Reiseabbruch-Versicherung — während der Reise gut geschützt
Ideale Absicherung bei einer außerplanmäßigen Beendigung der Reise
Sie müssen Ihre Reise unerwartet aus versichertem Grund abbrechen, haben aber für den ganzen Urlaub bezahlt – mit der Reiseabbruch-Versicherung minimieren Sie Ihren Verlust.
Sie erhalten z. B. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise, wenn ein Angehöriger zu Hause schwer erkrankt, oder bei einer außerplanmäßigen Verlängerung z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe.
Die ideale Reiseschutz-Kombination gegen das Risiko, die Reise gar nicht erst antreten bzw. vollenden zu können, ist der RRV-Topschutz.
Flugangebote - Reisen
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Hannover - London ab 19 € zzgl. Tax
Hamburg, Düsseldorf,Fankfurt nach Moskau ab 67 € zzgl. Tax
Hamburg - nach St. Petersburg ab 140 €